Mehr Sicherheit für Kinder in Personenwagen und in Schulbussen
Bern, 14.10.2009 - Im Interesse der Verkehrssicherheit hat der Bundesrat heute mehrere Verordnungsänderungen beschlossen. So sollen Kinder künftig in Personenwagen und Schulbussen noch sicherer unterwegs sein. Gegen illegales Chip-Tuning werden schärfere Massnahmen ergriffen. Neu erhält auch das ASTRA die Möglichkeit, Rückrufaktionen zu lancieren. Die meisten Änderungen treten am 1. April 2010 in Kraft.
Mehr Sicherheit für Kinder:

- Ab dem 1. April 2010 müssen Kinder, wenn sie kleiner sind als 150cm, bis zwölfjährig mit geprüften und gekenn-zeichneten Kinderrückhaltevorrichtun-gen gesichert werden. Bisher lag diese Altersgrenze bei sieben Jahren. Je nach Gewicht des Kindes ist dafür ein spezielles Sitzpolster, ein Kindersitz oder eine Babyschale nötig. Ältere oder grössere Personen müssen sich mit den normalen Gurten sichern.
- Die Rückhaltevorrichtungen müssen mindestens die Sicherheitsstandards des entsprechenden UNO-Abkommens in der Version 03 oder höher erfüllen (Economic Commission for Europe; UN-ECE, Nr. 44). Die Eltern können dies auf der jeweiligen Etikette anhand der Kennzeichnung ,03" (oder höher) überprüfen. Rückhaltevorrichtungen der Version 01 oder 02 dürfen somit ab dem 1. April 2010 nicht mehr verwendet werden.
- Wer einen Schulbus-Dienst betreibt, muss künftig dafür besorgt sein, dass die Kinder noch besser geschützt sind. Ab 1. August 2012 müssen neue Schulbusse ein gleichwertiges Schutzniveau gewährleisten wie Personenwagen. Das bedeutet, dass entweder - wie in Personenwagen - geprüfte Kindersitze verwendet werden, oder dass der Bus eigentliche Kindersitze aufweist, die den gleichen Schutz bieten. Bereits in Gebrauch stehende Schulbusse dürfen weiter verwendet werden.
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